Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht
Diese fünf gehören zu jedem Objekt. Fehlt eines, stockt die Finanzierung des Käufers — Wochen vor dem Notartermin bei seiner Bank.
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht; die Grundakten in Papierform lagern im Grundbuchzentralarchiv. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat; als Eigentümer ist das gegeben.
- Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster. Erfahrungsgemäß weicht die Fläche im Kataster manchmal von der im Grundbuch ab; das muss vor dem Verkauf geklärt sein.
- Bauakte und Baugenehmigungen bei der Baurechtsbehörde der Stadt Leonberg, mit Ausweis und Eigentumsnachweis, gegen Gebühr.
- Grundrisse mit Flächenberechnung, oft in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
- Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
Eine Wohnung in Laufweite zum Bahnhof findet schneller einen Käufer als ein Haus im Teilort — aber nur, wenn diese Papiere vorliegen. Käufer und Banken fragen zuerst danach.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Name und Anschrift der Verwaltung
Die zwei Angaben, nach denen hier jeder fragt
Gehminuten zum Bahnhalt. Leonberg ist ein Pendlermarkt; mit der S 6 ist der Stuttgarter Hauptbahnhof in gut zwanzig Minuten erreichbar, und drei Halte liegen im Stadtgebiet. Ein Käufer fragt nicht nach „guter Anbindung", er fragt nach Minuten. Gehen Sie den Weg einmal ab und schreiben Sie die Zahl hin — eine geschätzte Angabe wird vom Interessenten nach unten korrigiert.
Lärm. Die B 295 führt noch mitten durch die Stadt, und über das Autobahndreieck treffen sich A 8 und A 81. Welche Lage wie betroffen ist, lässt sich der Lärmkartierung entnehmen, und ein Käufer sieht sie ohnehin. Ein offen benannter Pegel schadet weniger als ein verschwiegener, der beim zweiten Besuch mit offenem Fenster auffällt.
Weitere besondere Fälle
Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen. Dazu die Einordnung der Miete nach dem Leonberger Mietspiegel — er rechnet mit Basismiete und Punktwert, nicht mit einem Durchschnitt.
Haus in der Altstadt: Auskunft zu Denkmalschutz und Gestaltungssatzung. Was für Fenster, Dach und Dämmung gilt, muss der Käufer vorher wissen.
Wasser im Keller: Was Sie darüber wissen, gehört in die Unterlagen. Die Glems ist im Stadtgebiet über weite Strecken verdolt — ein Käufer sieht kein Gewässer und kommt nicht von selbst darauf. Die amtliche Hochwassergefahrenkarte des Landes enthält ihren Lauf trotzdem.
Hanglage im Glemstal oder am Engelberg: Nachweise zu Stützmauern, Entwässerung und Zufahrt.
Wenn Sie geerbt haben: Amtsgericht Leonberg
Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht.
Für Leonberg ist das das Amtsgericht Leonberg, und es führt seine Nachlasssachen selbst — eine eigene Nachlass- und Betreuungsabteilung ist auf der Gerichtsseite ausgewiesen. Zum Bezirk gehören fünf Gemeinden einschließlich ihrer Teilorte: Leonberg, Weil der Stadt, Renningen, Rutesheim und Weissach.
Das ist der kleinste Bezirk unter unseren sieben Städten, und das ist eine gute Nachricht: In manchen Nachbarkreisen ist die Nachlasszuständigkeit bei einem Gericht konzentriert, das gar nicht im Ort sitzt. Hier ist der Weg kurz.
Maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie. Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus.
Was wir übernehmen
Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.
Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen.
Der Rat, der hier am meisten bringt und nichts kostet: Gehen Sie den Weg zum Bahnhalt ab und notieren Sie die Minuten. Das ist in einem Pendlermarkt die Angabe, die am häufigsten den Unterschied macht, und sie steht in keiner Bauakte.
