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iMMo75 seit 2002 · Leonberg, der Landkreis Böblingen und die Region westlich von Stuttgart

Immobilien in Leonberg

Wen wir vermitteln

Nach über zwanzig Jahren in der Region kennen wir die Leute, die bei den typischen Problemen weiterhelfen. Wir nennen Ihnen Namen und stellen den Kontakt her; beauftragen müssen Sie selbst.

  • Fachanwälte für Erbrecht: bei Erbengemeinschaften, Pflichtteilsfragen und Testamentsauslegung.
  • Fachanwälte für Familienrecht: bei Trennung, Zugewinnausgleich und drohender Teilungsversteigerung.
  • Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht: bei Streit in der Eigentümergemeinschaft und bei Mietverhältnissen. Für Mitglieder beraten in Leonberg außerdem Haus & Grund Leonberg und Umgebung e.V. und der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. mit einer Außenstelle im Rathaus.
  • Notare: für Kaufverträge, Vollmachten, Wohnrechte und Übertragungen innerhalb der Familie.
  • Steuerberater: bei Spekulationssteuer, Erbschaftsteuer und der Frage, wie eine Vermietung sich steuerlich auswirkt.
  • Energieberater und Energieausweis: für den Ausweis und für eine belastbare Einschätzung von Sanierungsschritten.
  • Handwerker und Hausmeisterdienste: für Reparaturen vor dem Verkauf, Entrümpelung und die Betreuung leerstehender Objekte.
  • Vermessungsbüros: wenn ein Grundstück geteilt werden soll oder Grundbuch und Kataster nicht übereinstimmen.

Warum wir manche Fragen nicht beantworten

Die häufigste Frage im ersten Gespräch ist eine Finanzierungsfrage, und genau die dürfen wir nicht beantworten. Die Vermittlung und Beratung zu Immobiliardarlehen ist nach § 34i GewO erlaubnispflichtig; wir haben diese Erlaubnis nicht und sagen das offen, statt eine unverbindliche Meinung zu äußern, auf die sich dann jemand verlässt.

Dasselbe gilt für Steuern und Recht. Wir dürfen Ihnen erklären, dass die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG beim Erben nicht neu beginnt, denn das ist eine Information. Wir dürfen Ihnen nicht sagen, wie Sie Ihren konkreten Fall gestalten sollten, denn das ist Beratung. Die Grenze ist in der Praxis klar, und wir halten sie ein.

Und wir stellen keine Gutachten für das Finanzamt oder für ein Gericht aus. Jens Stumpp ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1+); für Gutachten, die vor Gericht als Sachverständigenbeweis dienen, verlangt die Praxis eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024. Wir vermitteln in solchen Fällen einen entsprechend zertifizierten Kollegen.

Was wir selbst leisten

Die Liste ist kürzer, als viele Maklerseiten behaupten, und dafür belastbar.

  • Bewertung: begründete Einschätzung des Marktwerts durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen, auf Grundlage des amtlichen Bodenrichtwerts und einer Besichtigung.
  • Aufbereitung: Fotos, Videoposé, Grundrisse, Exposé, Pflichtangaben nach § 87 GModG.
  • Vermarktung: zuerst an vorgemerkte Interessenten und an unser Rundschreiben mit 25.000 Adressen, dann in die Portale.
  • Verhandlung: Prüfung der Finanzierungsbestätigung, Verhandlung in Ihrem Auftrag, Begleitung bis zur Beurkundung und Übergabe.
  • Immobilienmediation: Vermittlung zwischen Erben, getrennten Paaren und Miteigentümern, ohne für eine Seite Partei zu nehmen.
  • Ankauf: wenn ein Verkauf ohne Vermarktung gewünscht ist.

So läuft es ab

  1. Problem benennenSagen Sie uns, woran es hängt. Oft ist die Immobilie nur ein Teil davon.
  2. Zuständigkeit klärenWir sagen Ihnen, was wir übernehmen und was zu einem Fachmann gehört.
  3. Kontakt herstellenWir nennen Namen aus der Region und stellen den Kontakt her.
  4. ZusammenarbeitenWenn ein Verkauf daraus wird, arbeiten wir mit Ihrem Anwalt und Steuerberater zusammen.

Häufige Fragen

Verdienen Sie an einer Empfehlung?

Nein. Wir nehmen für die Vermittlung eines Anwalts, Notars, Steuerberaters oder Handwerkers kein Geld, weder von Ihnen noch von der anderen Seite. Sie werden deren Auftraggeber und zahlen deren Honorar direkt. Wenn wir daran verdienen würden, wäre die Empfehlung nichts wert.

Warum dürfen Sie keine Finanzierungsfragen beantworten?

Weil die Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i GewO eine eigene Erlaubnis braucht, die wir nicht haben. Unsere Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO deckt die Vermittlung von Immobilien. Was wir tun können: prüfen, ob die Finanzierungsbestätigung eines Interessenten belastbar wirkt, und Ihnen einen unabhängigen Berater nennen.

Können Sie ein Gutachten für das Finanzamt erstellen?

Nein. Jens Stumpp ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1+), und das reicht für eine begründete Marktwerteinschätzung. Für Gutachten gegenüber Finanzamt oder Gericht verlangt die Praxis eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024. Wir vermitteln Ihnen in solchen Fällen einen entsprechend zertifizierten Sachverständigen.

Ihr Ansprechpartner

Den richtigen Ansprechpartner finden

Beschreiben Sie Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, wer dafür zuständig ist, auch wenn es nicht wir sind.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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