Wo Sie den Wert für Ihr Grundstück finden
Die Werte stehen nicht auf dieser Seite, und das hat einen Grund: Die Sammlung der Bodenrichtwerte ist als Datenbank geschützt, und die Nutzungsbedingungen der Gutachterausschüsse erlauben Kopien nur für den privaten Gebrauch. Verlinken ist erlaubt, abschreiben nicht. Die Kacheln unten führen direkt zu den amtlichen Karten.
In BORIS-BW suchen Sie Ihre Adresse oder das Flurstückskennzeichen, klicken auf das Grundstück und erhalten den Richtwert der Zone samt Angaben zur Art der Nutzung. Das dauert keine zwei Minuten und kostet nichts. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft des Ausschusses ist dagegen gebührenpflichtig.
Warum der eigene Gutachterausschuss zählt
Dass Leonberg einen eigenen Gutachterausschuss hat, ist mehr als eine Verwaltungsnotiz. Viele Städte teilen sich einen gemeinsamen Ausschuss mit ihren Nachbargemeinden, teils mit zwanzig und mehr Beteiligten; jede Zahl von dort gilt dann für ein ganzes Gebiet und nicht für die eine Stadt. In Leonberg gelten die Bodenrichtwerte für Leonberg, abgeleitet aus Leonberger Kaufverträgen, in eigenen Zonen für Leonberg, Eltingen, Gebersheim, Höfingen und Warmbronn.
Für Sie heißt das: Der Wert, den Sie für Ihre Zone ablesen, ist aus Verkäufen in Leonberg abgeleitet. In Städten mit gemeinsamen Ausschüssen ist das nicht selbstverständlich, und es ist ein Unterschied, den kaum jemand erklärt.
Was der Bodenrichtwert nicht ist
Er ist ein lagetypischer Durchschnittswert für eine ganze Zone und kein Wert für ein bestimmtes Grundstück. So steht es in § 196 BauGB, und so ist er zu lesen.
Eine Zone kann mehrere Straßenzüge umfassen. Innerhalb dieser Zone unterscheiden sich Grundstücke nach Größe, Zuschnitt, Hanglage, Erschließung, Baulast und danach, was der Bebauungsplan erlaubt. Zwei Grundstücke mit demselben Richtwert können unterschiedlich viel wert sein.
In Leonberg wirkt sich das besonders dort aus, wo größere Parzellen liegen, also in Warmbronn und Gebersheim. Dort ist die Frage nach einer Teilungsmöglichkeit oft wichtiger als der Richtwert selbst, denn ein teilbares Grundstück ist ein anderes Produkt.
Wie der Richtwert in eine Hausbewertung eingeht
Beim Sachwertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser wird der Bodenwert aus Fläche mal Richtwert gebildet und der Gebäudewert daraufgesetzt, vermindert um Alterswertminderung und angepasst an den Markt. Bei einem älteren Haus auf einem großen Grundstück kann der Bodenanteil den größeren Teil des Werts ausmachen.
Ohne Marktbericht ist dieser Teil der Rechnung in Leonberg der einzige, der auf einer amtlichen Zahl steht. Umso wichtiger ist, dass er stimmt. Der Bodenwert-Rechner oben rechnet Ihnen Fläche mal Richtwert aus, wenn Sie den Wert aus BORIS-BW eingeben. Was er nicht kann, ist das Gebäude bewerten.
Wann der nächste Stichtag kommt
Die Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre zum 1. Januar neu abgeleitet. Für Leonberg gilt derzeit der Stichtag 01.01.2025, davor galt 01.01.2023; der nächste ist der 01.01.2027.
Für die Grundsteuer ist ein anderes Datum maßgeblich: Dort gelten die Werte der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022, bis zur nächsten Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029. Ein neuer Bodenrichtwert ändert Ihre Grundsteuer also nicht sofort.
So läuft es ab
- BORIS-BW oder LeoMaps öffnenBeide Portale sind ohne Anmeldung nutzbar.
- Adresse suchenGrundstück anklicken, Richtwert und Nutzungsart ablesen.
- Mit der Fläche rechnenFläche mal Richtwert ergibt den Bodenwert. Der Rechner oben macht das für Sie.
- Gebäude dazuFür den Gesamtwert braucht es eine Besichtigung. Der Boden allein ist nur die Hälfte.
