Warum ein niedrigerer Hebesatz nicht weniger Steuer bedeutet
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Leonberg 220 Prozent, festgelegt in der Hebesatzsatzung vom 15.10.2024. Vor der Reform lag er bei 445 Prozent. Diese Gegenüberstellung allein sagt über Ihre Belastung nichts, weil sich zugleich die Grundlage geändert hat, auf die der Satz angewendet wird.
Bis 2024 ging der Gebäudewert in die Rechnung ein. Seit 2025 zählt in Baden-Württemberg nur noch der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Für ein Reihenhaus auf 200 Quadratmetern wirkt das anders als für ein Einfamilienhaus auf 800 Quadratmetern, obwohl beide denselben Hebesatz haben.
Praktisch heißt das: Große Grundstücke in Warmbronn und Gebersheim tragen seit 2025 mehr, dicht bebaute Lagen in der Kernstadt und in Ramtel eher weniger. Wer sein Grundstück teilen oder verkaufen will, sollte das mitrechnen.
Wie Sie Ihre Grundsteuer selbst nachrechnen
Sie brauchen zwei Zahlen: die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert Ihrer Zone. Die Fläche steht im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, den Richtwert zeigen BORIS-BW und LeoMaps kostenlos.
Damit rechnet der Rechner oben. Er enthält den Hebesatz von Leonberg und kann auf andere Gemeinden umgestellt werden, damit Sie vergleichen können. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Bescheid des Finanzamts und der Stadt.
Ein Zahlenbeispiel zum Einordnen: Bei einem Steuermessbetrag von 100 Euro ergibt der Leonberger Hebesatz von 220 Prozent eine Jahresgrundsteuer von 220 €.
Wer zahlt und was beim Verkauf passiert
Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Bei einem Verkauf im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer deshalb gegenüber der Stadt für das ganze Jahr verpflichtet; die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer regelt der Kaufvertrag. Das ist ein Punkt, der beim Notartermin geklärt sein sollte und nicht danach.
Eine Leonberger Besonderheit beim Verfahren: Wer 2026 dieselbe Grundsteuer zahlt wie 2025, bekommt keinen neuen schriftlichen Bescheid, sondern die Festsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung nach § 51 Abs. 3 LGrStG. Die Wirkung entspricht einem schriftlichen Bescheid. Einen neuen Bescheid gibt es nur, wenn sich etwas geändert hat.
Bei Leerstand läuft die Grundsteuer weiter. Das ist der Grund, warum eine geerbte, unbewohnte Immobilie Geld kostet, obwohl niemand darin wohnt.
Wenn Sie den Bescheid für falsch halten
Zwei Bescheide sind zu unterscheiden. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; dagegen richtet sich ein Einspruch beim Finanzamt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt die Stadt Leonberg auf Basis dieser Feststellung; wer dort widerspricht, kommt mit Einwänden gegen den Wert nicht weiter, weil die Stadt an die Feststellung gebunden ist.
Gegen die Festsetzung der Stadt kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadtverwaltung Leonberg erhoben werden. Der richtige Adressat für einen Streit über die Fläche oder den Bodenrichtwert bleibt aber das Finanzamt. Eine Steuerberatung dürfen wir dazu nicht leisten; wir vermitteln Ihnen einen Steuerberater aus der Region.
So läuft es ab
- Fläche prüfenGrundstücksfläche aus Grundbuch oder Kataster. Abweichungen kommen vor.
- Bodenrichtwert holenKostenlos über BORIS-BW oder LeoMaps, ohne Anmeldung.
- RechnenMit dem Rechner oben, mit dem Hebesatz von Leonberg oder einer anderen Gemeinde.
- Bescheid vergleichenWeicht Ihr Ergebnis stark ab, gehört die Prüfung zum Finanzamt und zu einem Steuerberater.
