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Immobilien in Leonberg

Grundsteuer-Rechner

Grundsteuer in Sekunden

Wie hoch ist Ihre Grundsteuer in Leonberg?

Für die Grundsteuer zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle. Er steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid und in BORIS-BW in der Ansicht Grundsteuer.

Voreingestellt ist der Hebesatz der Stadt Leonberg seit 1. Januar 2025, beschlossen am 15.10.2024. Sie können ihn überschreiben.

Grundsteuer im Jahr…

Vereinfachte Rechnung nach dem Landesgrundsteuergesetz: Fläche mal Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, mal Steuermesszahl 1,3 Promille den Messbetrag, mal Hebesatz die Grundsteuer. Für überwiegend Wohnzwecke sinkt die Messzahl um 30 Prozent. Ihr Bescheid kann wegen Rundungen um wenige Euro abweichen. Für Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A, die rechnet dieser Rechner nicht.

Die Grundsteuer zahlt, wem das Grundstück gehört. Was es wert ist, zeigt der Wert-Check.

Warum ein niedrigerer Hebesatz nicht weniger Steuer bedeutet

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Leonberg 220 Prozent, festgelegt in der Hebesatzsatzung vom 15.10.2024. Vor der Reform lag er bei 445 Prozent. Diese Gegenüberstellung allein sagt über Ihre Belastung nichts, weil sich zugleich die Grundlage geändert hat, auf die der Satz angewendet wird.

Bis 2024 ging der Gebäudewert in die Rechnung ein. Seit 2025 zählt in Baden-Württemberg nur noch der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Für ein Reihenhaus auf 200 Quadratmetern wirkt das anders als für ein Einfamilienhaus auf 800 Quadratmetern, obwohl beide denselben Hebesatz haben.

Praktisch heißt das: Große Grundstücke in Warmbronn und Gebersheim tragen seit 2025 mehr, dicht bebaute Lagen in der Kernstadt und in Ramtel eher weniger. Wer sein Grundstück teilen oder verkaufen will, sollte das mitrechnen.

Grundsteuer B ab 2025220 %Hebesatz für das ganze Stadtgebiet, vorher 445 %Hebesatzsatzung der Stadt Leonberg vom 15.10.2024
Grundsteuer A500 %Land- und ForstwirtschaftHebesatzsatzung der Stadt Leonberg vom 15.10.2024
Beschlossen15.10.2024Gemeinderat, für das neue LandesmodellHebesatzsatzung der Stadt Leonberg vom 15.10.2024
So wird gerechnetFläche × BodenrichtwertGrundsteuerwert × Steuermesszahl × HebesatzLandesgrundsteuergesetz

Wie Sie Ihre Grundsteuer selbst nachrechnen

Sie brauchen zwei Zahlen: die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert Ihrer Zone. Die Fläche steht im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, den Richtwert zeigen BORIS-BW und LeoMaps kostenlos.

Damit rechnet der Rechner oben. Er enthält den Hebesatz von Leonberg und kann auf andere Gemeinden umgestellt werden, damit Sie vergleichen können. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Bescheid des Finanzamts und der Stadt.

Ein Zahlenbeispiel zum Einordnen: Bei einem Steuermessbetrag von 100 Euro ergibt der Leonberger Hebesatz von 220 Prozent eine Jahresgrundsteuer von 220 €.

Wer zahlt und was beim Verkauf passiert

Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Bei einem Verkauf im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer deshalb gegenüber der Stadt für das ganze Jahr verpflichtet; die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer regelt der Kaufvertrag. Das ist ein Punkt, der beim Notartermin geklärt sein sollte und nicht danach.

Eine Leonberger Besonderheit beim Verfahren: Wer 2026 dieselbe Grundsteuer zahlt wie 2025, bekommt keinen neuen schriftlichen Bescheid, sondern die Festsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung nach § 51 Abs. 3 LGrStG. Die Wirkung entspricht einem schriftlichen Bescheid. Einen neuen Bescheid gibt es nur, wenn sich etwas geändert hat.

Bei Leerstand läuft die Grundsteuer weiter. Das ist der Grund, warum eine geerbte, unbewohnte Immobilie Geld kostet, obwohl niemand darin wohnt.

Wenn Sie den Bescheid für falsch halten

Zwei Bescheide sind zu unterscheiden. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; dagegen richtet sich ein Einspruch beim Finanzamt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt die Stadt Leonberg auf Basis dieser Feststellung; wer dort widerspricht, kommt mit Einwänden gegen den Wert nicht weiter, weil die Stadt an die Feststellung gebunden ist.

Gegen die Festsetzung der Stadt kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadtverwaltung Leonberg erhoben werden. Der richtige Adressat für einen Streit über die Fläche oder den Bodenrichtwert bleibt aber das Finanzamt. Eine Steuerberatung dürfen wir dazu nicht leisten; wir vermitteln Ihnen einen Steuerberater aus der Region.

So läuft es ab

  1. Fläche prüfenGrundstücksfläche aus Grundbuch oder Kataster. Abweichungen kommen vor.
  2. Bodenrichtwert holenKostenlos über BORIS-BW oder LeoMaps, ohne Anmeldung.
  3. RechnenMit dem Rechner oben, mit dem Hebesatz von Leonberg oder einer anderen Gemeinde.
  4. Bescheid vergleichenWeicht Ihr Ergebnis stark ab, gehört die Prüfung zum Finanzamt und zu einem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Leonberg?

Für die Grundsteuer B, also bebaute und bebaubare Grundstücke, beträgt er 220 Prozent. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) gelten 500 Prozent. Beide stehen in der Hebesatzsatzung vom 15.10.2024 und bleiben für 2026 unverändert.

Warum ist der Hebesatz gesunken und meine Grundsteuer nicht?

Weil sich die Bemessungsgrundlage geändert hat. Vor der Reform lag der Satz bei 445 Prozent, seit 2025 bei 220; gleichzeitig rechnet Baden-Württemberg nach Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert statt nach dem Gebäudewert. Wer viel Boden und ein älteres Gebäude hat, zahlt im neuen Modell häufig mehr; wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hat, häufig weniger.

Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Grundsteuerbescheid?

In Leonberg nicht. Wer denselben Betrag zahlt wie im Vorjahr, erhält die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 51 Abs. 3 LGrStG; die Wirkung entspricht einem schriftlichen Bescheid am Tag der Bekanntmachung. Einen schriftlichen Bescheid gibt es nur bei Änderungen, etwa nach einem Eigentümerwechsel.

Ihr Ansprechpartner

Grundstück einschätzen lassen

Die Grundsteuer hängt am Bodenwert. Was Ihr Grundstück mit Gebäude wert ist, sehen wir bei einer Besichtigung.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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